Die Empfehlung zur Ordination im Dienstzeugnis und die erfolgreich bestandene Theologische Anstellungsprüfung sind Voraussetzung für die Übernahme in den Probedienst oder die Genehmigung eines Spezialvikariats.
Pfarrvikariat und Vertretung einer Pfarrstelle
Der Landeskirchenrat kann der Vikarin, dem Vikar auf Antrag eine Pfarrstelle übertragen. Neben der Übernahme einer vollen Stelle ist auf Antrag auch Teildienst (50 von 100) möglich.
Spezialvikariate
Auf Antrag kann der Landeskirchenrat im Anschluss an den allgemeinen Vorbereitungsdienst ein sogenanntes „Spezialvikariat“ genehmigen. Spezialvikariate dauern in der Regel ein Jahr. Sie weiten den Horizont und ermöglichen die Aneignung von Spezialkenntnissen. Der Lernsituation angemessen werden die Anwärterbezüge ausbezahlt. Spezialvikariate sind je nach Angebot möglich im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Diakonie, der Medien, der Ökumene, Mission und Partnerschaft, der Seelsorge, der Wirtschaft und in Auslandsgemeinden. Gelegentlich gibt es weitere Sonderausschreibungen. Nähere Informationen und solche Ausschreibungen finden sich im Ausbildungsbereich des Intranets der Landeskirche.
Beurlaubung
Auf Antrag kann der Landeskirchenrat je nach Lebenssituation Beurlaubung aus kirchlichem, familiärem oder eigenem Interesse gewähren.
Perspektiven bei Nicht-Übernahme
Bei Nicht-Übernahme gibt es das Angebot einer zeitlich begrenzten Begleitung zum Entwickeln und Finden von anderen Berufsperspektiven.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Kirchenrätin Isolde Schmucker, Abteilung F 2.1. des Landeskirchenamts, Katharina von Bora Straße 11-13, 80333 München (Telefon 089/5595-232).
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