Vikariat und Elternschaft

Die besonderen Herausforderungen, die ein Vikariat für (werdende) Familien mit sich bringt, bedürfen beson­derer Aufmerksamkeit. Schwangere sowie Mütter und Väter, insbesondere allein Erziehende, können mit der Unterstützung ihrer Landeskirche rechnen. Gleichzeitig sind die Standards der Ausbildung auch für schwangere Vikarinnen sowie für Vikarinnen und Vikare mit Kindern verbindlich. Damit Vika­rin­nen und Vikare ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen können, bieten das Ausbildungsreferat und das Predigerseminar vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an:

 

Beratung bei Schwangerschaft und Elternschaft

Wenn eine Vikarin während des Vikariats schwanger ist bzw. wird, wird im Gespräch mit ihrem Ansprech­part­ner / ihrer Ansprechpartnerin im Predigerseminar geklärt, welche rechtlichen und organisatorischen Maß­nah­men nötig sind, damit einerseits die Schwangere und das Kind geschützt sind und andererseits die Ausbildung in einem stabilen Rahmen erfolgen kann.

Auch um die Elternschaft im Vikariat zu planen, werden Beratungsgespräche angeboten. Hierbei werden individuelle Lösungsmöglichkeiten gesucht, die neben den Ausbildungsanforderungen der jeweiligen Fa­mi­liensituation und den besonderen Bedürfnissen der Vikarin / des Vikars am besten entsprechen. Bitte suchen Sie auch dazu frühzeitig den Kontakt mit uns im Predigerseminar.

 

Vikariatsort

Auf die besondere Familiensituation wird bei der Vergabe der Vikariatsorte Rücksicht genommen. Es gibt für Vikarinnen und Vikare mit Kind die Möglichkeit, den Vikariatsort in räumlicher Nähe zum Prediger­se­minar zu wählen, um eine verlässliche Kinderbetreuung für beide Ausbildungsteile – Gemeinde und Pre­di­gerseminar – nutzen zu können.

 

Kurswochen im Predigerseminar

Grundsätzlich sind Vikarinnen und Vikare nur verpflichtet, während der Kurszeit anwesend zu sein. So können diejenigen, die in Nürnberg und Umgebung eingesetzt sind, problemlos auch in den PS-Zeiten Kontakt zu ihrer Familie halten.

Stillende Mütter können ihr Kind selbstverständlich ins Predigerseminar mitbringen – zusammen mit einer Begleitperson, die das Kind während der Kurszeiten beaufsichtigt. Die Kosten für die Unterbringung der Begleitperson im Predigerseminar übernimmt das Predigerseminar. Für die Verpflegung der Betreu­ungs­person wird der Sachbezugswert in Rechnung gestellt:

derzeit für das Frühstück 1,73 €; das Mittagessen 3,23 € und das Abendessen 3,23 €.

Wenn die Betreuung zu Hause nicht zu gewährleisten ist, können auch ältere Kinder mit einer Betreu­ungs­person in das Predigerseminar mitgebracht werden. Auch in diesen Fällen wird für die Verpflegung der Betreuungsperson der Sachbezugswert in Rechnung gestellt, die Kosten der Unterbringung im Predigerseminar trägt das Predigerseminar. 

Darüber hinaus können Kinder bis zum Alter von drei Jahren samt Betreuungsperson mitgebracht werden, wenn im Predigerseminar genügend Raumkapazität vorhanden ist. In dieser Konstellation wird für die Ver­pflegung der Betreuungsperson der Satz für kirchliche Mitarbeitende in Rechnung gestellt. Derzeit: Frühstück: 4,50 €, Mittagessen: 9,00 €, Abendessen: 6,00 €, d.h. 19,50 €/Tag. Schlafen Kind und Betreu­ungsperson in einem Raum mit Vikarin oder Vikar, ist für Matratze, Bettdecken und Kissen 10 € für die erste Nacht, für alle weiteren Nächte 5 € zu entrichten. Soll ein zweiter Raum angemietet werden, wird der Satz für kirchliche Mitarbeitende in Rechnung gestellt. Eine entsprechende Anfrage ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn anzumelden und nur erfolgreich, wenn genügend Raumkapazität vorhanden ist. 

Das Predigerseminar bietet familienfreundliche Zimmer an. Die Zimmer sind mit einem Kinderbett und einer Wickelunterlage ausgestattet, für den Speisesaal steht ein Hochstuhl bereit. In einem Aufent­halts­raum befindet sich eine Spielecke. Außerdem kann der Garten gerade im Sommer zum Spielen genutzt werden.

 

Mutterschutz und Elternzeit

Vikarinnen, die nach der Mutterschutzfrist sofort wieder in den Dienst einsteigen möchten, planen mit dem PS die individuelle Fortsetzung des Vikariats (z.B. Verbleib im aktuellen Kurs, Wechsel in einen anderen Kurs etc.).

Selbstverständlich kann auch während des Vikariats von Müttern und Vätern Elternzeit in Anspruch genommen werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich dadurch unter Berücksichtigung der versäumten Ausbildungsabschnitte (vgl. § 5 Abs.5 VorbDG).

Ein Teilzeitvikariat (50/100) von Beginn an befindet sich derzeit in der Erprobungsphase. Das Teilzeitvikariat von Beginn an dauert 4 Jahre und setzt die Bereitschaft voraus, dass die Vikarin/der Vikar in Teilzeit durchschnittlich halbjählich die PS-Kursgruppe wechselt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse so bald wie möglich an das Predigerseminar und das Ausbildungsreferat.

Daneben kann nach 18 Monaten Vikariat oder später für die restliche Zeit Teilzeitvikariat (50/100) beantragt werden. Die restliche Vikariatszeit verdoppelt sich dann: also im Fall von 12 Monaten Restzeit (100/100) dann 24 Monate im Teildienstverhältnis (50/100), oder im Fall von 6 Monaten Restzeit (100/100) dann 12 Monate im Teildienstverhältnis (50/100). Die genaueren Rahmenbedingungen erfragen Sie bitte im Predigerseminar.

 

Teilzeitvikariat

Ein weiteres Angebot, die Anforderungen von Elternschaft im Vikariat zu erleichtern, ist das Teilzeit­vi­ka­riat. Während des Teilzeitvikariats wird die Dienstzeit halbiert und die Dauer im Verhältnis zum Vollzeit­vikariat verdoppelt (50/100). Die Kurszeiten im PS werden nicht halbiert. Grundsätzlich kann eine Vikarin/ ein Vikar während der Ausbildungszeit einmal von Teilzeit in Vollzeit oder umgekehrt wechseln. Ein Vika­riat kann auch komplett in Teilzeit absolviert werden und ist dann auf vier Jahre angelegt.

Auch hier kann im Einzelfall eine genommene Elternzeit zu einer Verlängerung des Vikariats führen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse auch dafür frühzeitig an das Predigerseminar und das Ausbildungs­referat, damit die konkreten Möglichkeiten geprüft und Vereinbarungen getroffen werden können.

 

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